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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Ausschließliche Geltung der AGB
Durch Auftragserteilung gelten die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen als durch den Besteller angenommen. Sie
behalten auch während der gesamten Geschäftsverbindung Geltung, wenn
nicht eine schriftliche Änderung erfolgt. Nur von uns schriftlich
bestätigte Abänderungen sind bindend. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Bestellers binden uns nicht, auch wenn wir
ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Preise
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten alle Angebote
freibleibend und unverbindlich. Sie verstehen sich grundsätzlich
ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, Versicherung, Fracht, Verpackung
und Stempelkosten. Aufträge, für welche Preise nicht vereinbart
worden sind, werden zu angemessenen Tagespreisen berechnet. Tritt
eine wesentliche Änderung der preisbildenden Faktoren, bei Löhnen,
Materialkosten etc. ein, so halten wir uns die Neufestsetzung des
Preises nach Absprache mit dem Besteller oder den Rücktritt vom
Vertrage vor.
3. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt erst durch unsere
schriftliche Annahme des Auftrages oder durch die Lieferung der
bestellten Ware zustande. Dies gilt auch für Online-Bestellungen.
Ergänzungen, Änderungen oder mündliche Nebenabreden zu
abgeschlossenen Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung durch uns. Abbildungen, Zeichnungen, Maße,
Gewichte und Farbtöne, die in Katalogen, Preislisten und anderen
Drucksachen enthalten sind, stellen nur Annäherungswerte dar und
sind unverbindlich. Außerdem behalten wir uns technisch
erforderliche oder für die Formgebung notwendige Änderungen vor.
4. Verpackung
Die bestellte Ware wird in handelsüblicher Weise nach unserem
Ermessen verpackt. Die Verpackung wird billigst berechnet und nicht
zurückgenommen.
5. Lieferung, Lieferkosten
Lieferungen erfolgen nach unserer Wahl durch Bahn, Post, Spedition
oder eigene LKW. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers diesem
direkt übersandt, so geht mit ihrer Auslieferung an unseren
Versandbeauftragten, spätestens mit Verlassen des Werkes/Lagers, die
Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen
Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Soweit nichts
anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung von unserem Lager oder von
dem Lager unseres Lieferanten. Die Lieferkosten gehen zu Lasten des
Bestellers.
6. Lieferzeit, höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen
Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Eine Lieferfrist
beginnt, wenn alle Unterlagen, die zur Erledigung des Auftrages
beizubringen sind, vorliegen und die Auftragsbestätigung erfolgt
ist. Sie gilt als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die
Ware das Werk/Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft
angezeigt ist. Ordnungsgemäße und rechtzeitige Belieferung unserer
Vorlieferanten ist vorausgesetzt. Wenn wir an der Erfüllung unserer
Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen
gehindert werden, die trotz der nach den Umständen des Falles
zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, z.B. durch
Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh
und Baustoffe usw., so verlängert sich, wenn die Lieferung oder
Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist angemessen. Dies gilt
auch, wenn vorgenannte Umstände bei unserem Vorlieferanten
eintreten. Wird durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung
oder Leistung unmöglich, so werden wir von unserer
Lieferverpflichtung frei. Entsprechendes gilt für den Fall von
Arbeitskämpfen. Verlängert sich aus den vorgenannten Gründen die
Lieferzeit oder werden wir aufgrund der vorgenannten Umstände von
der Leistungsverpflichtung frei, so ergeben sich hieraus keine
Schadenersatzansprüche des Bestellers. Treten die oben genannten
Umstände beim Besteller ein, so gelten die gleichen Regelungen auch
für seine Abnahmeverpflichtung. Abrufaufträge müssen, wenn nicht
anders schriftlich vereinbart, innerhalb von sechs Monaten
abgenommen werden.
7. Fälligkeit, Zahlung und Aufrechnung
Der Kaufpreis wird mit Lieferung der bestellten Ware fällig. Die
Zahlung erfolgt per Nachnahme, Vorkasse, Rechnung oder
Einzugsermächtigung. Liegt der Lieferort außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland, erfolgt die Zahlung ausschließlich per
Vorkasse, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Preisstellung und Berechnung gelten in EURO. Alle nach
Vertragsabschluss (Datum der Auftragsbestätigung) eintretenden
Veränderungen des Wechselkurses gehen zu Lasten des Bestellers.
Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und unter der
Voraussetzung der Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen gehen
zu Lasten des Bestellers. 30 Tage ab Rechnungszugang berechnen wir
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 des
Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998. An unbekannte
Besteller wird nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme versandt. Bei
Annahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit unseres
Bestellers voraus. Bei Bekanntwerden von Gründen, die Anlass zu
berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers
bieten, z.B. Vergleichs- oder Insolvenzverfahren,
Zahlungseinstellung o. ä., sind wir berechtigt, noch nicht erfolgte
Lieferungen zurückzuhalten und vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden.
Dies entbindet den Besteller jedoch nicht von seinen Verpflichtungen
aus dem von uns bereits erfüllten Teil des Vertrages. Die
Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen
des Bestellers ist nur zulässig, soweit Gegenansprüche des
Bestellers rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden
sind.
8. Rücksendekosten im Fall des Widerrufs
Sie haben im Fall des Widerrufs die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Sie müssen aber nur die regelmäßigen Kosten der Rücksendung tragen. Mehrkosten, die z.B. durch eine Änderung unseres Geschäftssitzes oder durch den von uns gewünschten Einsatz teurer Transportdienste entstehen, gehen zu unseren Lasten.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und
dem Besteller und bis zur Einlösung der dafür gegebenen Wechsel oder
Schecks unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in
eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung
berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Besteller ist zur
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr
berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm
jedoch nicht gestattet. Die Forderung des Bestellers aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er schon jetzt an uns ab.
Wir nehmen diese Abtretung an. Der Besteller ist zur Einziehung
dieser Forderung solange berechtigt, solange er seinen
Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Der Besteller ist
verpflichtet, uns auf Verlangen den Drittschuldner bekannt zu geben
und diesem die Abtretung anzuzeigen. Eine etwaige Be- und
Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für uns vor,
ohne dass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Wird die
gelieferte Ware verarbeitet oder mit anderen Sachen verbunden, so
erlischt unser Eigentumsvorbehalt dadurch nicht, sondern wir werden
Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungsbetrages
der Vorbehaltsware zu der anderen verarbeiteten Ware. Wird die
Vorbehaltsware ach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren
weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in
Höhe des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware. Über
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in
die daraus abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller unter
Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu
unterrichten. Wir verpflichten uns, dem Besteller nach den
vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherungen auf Verlangen und
nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als der Wert der zu
sichernden Forderungen um 20% überschritten wird.
10. Garantie, Untersuchungspflicht, Haftung nur für Deutschland
Wir stehen für Mängel, die bei Gefahrübergang an der Ware vorhanden
sind, während einer Gewährleistungszeit von sechs Monaten für alle
Waren und einer zusätzlichen Gewährleistungsfrist von weiteren sechs
Monaten für elektrische Einbauteile gemäß den nachstehenden Regeln
ein. Darüber hinausgehende Gewährleistungsfristen müssen separat
schriftlich vereinbart werden: Der Besteller muss die Ware
unverzüglich nach Erhalt auf ihre Mangelfreiheit untersuchen.
Fehlerhafte Ware darf nicht weiterverarbeitet werden. Liegt ein von
uns zu vertretender Mangel vor, wird dieser nach unserer Wahl durch
Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung behoben. Für Mängel, die
durch falsche Handhabung des Bestellers, übermäßige Belastung,
Einwirkung von Hitze oder Kälte, Unterlassen von notwendiger
Schmierung, von chemischer, elektrochemischer oder elektrischer
Einwirkung o. ä. entstanden sind, übernehmen wir keine Haftung. Die
Ansprüche werden grundsätzlich durch Begutachtung des Gerätes in
unserem Werk geprüft. Die Einsendung von defekten Geräten erfolgt
ausschließlich nach Absprache mit uns und durch eine von uns zu
bestimmende Spedition. Bei Kleingeräten kann die Rücksendung per
Post unfrei erfolgen. Der Besteller hat ein Rücktrittsrecht, wenn
wir nicht innerhalb einer von ihm gesetzten Nachfrist von sechs
Wochen nachbessern oder Ersatz liefern. Sollte nach Absprache mit
uns ein Gerät vor Ort repariert werden, so vergüten wir die dafür
entstehenden Kosten gegen Nachweis bis zu 45,00 EURO netto.
Notwendige Ersatzteilbestellungen sind grundsätzlich mit der
Gerätenummer und mit Verkaufsdatum zu versehen, die ausgewechselten
Originalteile sind an uns zurückzusenden. Für Ersatzlieferungen und
Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang wie für den
ursprünglichen Liefergegenstand. Für Ersatzlieferungen beginnt die
Gewährleistungsfrist neu zu laufen. Wir haften nicht für Fehler, die
sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen ergeben. Mängel
eines Teils der Ware berechtigen den Besteller nicht, die gesamte
Ware zu beanstanden. Im Übrigen werden sämtliche
Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen uns ausgeschlossen, es
sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort unseres Firmensitzes. Gerichtsstand bei
Streitigkeiten mit Bestellern, die Vollkaufleute, juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen sind, ist das für unseren Firmensitz zuständige
Gericht. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Firmen- oder
Wohnsitz des Bestellers zu klagen. Es gilt deutsches Recht.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt. An die
Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser
wirtschaftlich am nächsten kommt.
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